Sollte sich der Gang zum Gericht nicht vermeiden lassen oder die Angelegenheit, wie die Ehescheidung selbst, nur durch ein Gericht geregelt werden können, vertrete ich dort Ihren Anspruch auf eine interessengerechte Regelung.
Ich werde das zur Sprache bringen, was Ihnen wichtig ist, und unberechtigte Angriffe auf Ihre Person zurückweisen.
Gemeinsam werden wir uns für vernünftige gerichtliche Vergleiche oder Gerichtsbeschlüsse schon in erster Instanz einsetzen, diese aber gegebenenfalls in der nächsten Instanz überprüfen lassen, wenn das Ergebnis nicht akzeptabel ist.
Dies allerdings erst nach einer Abwägung der Kostenrisiken, die wir gemeinsam besprechen.
Sprechen Sie mich gezielt auf Ihre konkreten Fragen und Probleme an und nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
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