Der Streit ist schon da, aber noch nicht vor Gericht.
Mit gegenseitigem Respekt versuchen wir zu möglichst kostengünstigen Vereinbarungen zu kommen.
Oft verhilft schon eine eingehende Beratung den Beteiligten zur Vereinbarung selbst gefundener Regelungen.
Möglich sind auch Beratungsgespräche in Anwesenheit des Konfliktpartners mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis und selbstverständlich nur in Ihrer Anwesenheit.
Darüber hinaus kann ich Ihnen noch vorgerichtlich Verhandlungen der Anwälte am Telefon oder in einem Vierergespräch mit allen Beteiligten anbieten,
die wir mit einem Anwaltsvergleich oder Notarvertrag zum Abschluss bringen können.
Sprechen Sie mich gezielt auf Ihre konkreten Fragen und Probleme an und nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Dann können wir gemeinsam schauen, wie wir den Streit vorgerichtlich beilegen können.